Jahresarchiv 2011

Die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV legt in Anhang XIII Teil B die »Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen fest, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind (Erwachsene)«. Diese Referenzmengen sind die Grundlage, falls eine Nährwerttabelle nach LMIV um den prozentualen Anteil an diesen Referenzmengen ergänzt wird.

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Für die Etikettierung von Hackfleisch bzw. Faschiertes gilt der Termin 1. Januar 2014 für die Umsetzung bestimmter neuer Regelungen nach LMIV. Sie betreffen die Kennzeichnung zum Gehalt an Fett und zum Verhältnis von Kollagen zu Fleischeiweiß.

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Lose Ware wird in der LMIV als nicht vorverpackte Lebensmittel bezeichnet. Dies ist Ware, die nicht unter die Definition von vorverpackten Lebensmittel fällt.

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Die LebensmittelInformationsverordnung LMIV, veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 22. November 2011, trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Bis wann kann ich Lebensmittel, die nach (alter) LMKV etikettiert sind, verkaufen?

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Speisekarten können nüchtern oder schmuckvoll daherkommen. Was ihnen heutzutage gemeinsam ist, ist die Pflicht, ihre Gäste über bestimmte Zusatzstoffe in den angebotenen Speisen zu informieren.

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