Eine Definition zur Außenverpackung ist nicht in Sicht. Hier wird ein alternativer Weg gewählt, sich dem Thema zu nähern.
Archiv für das Schlagwort Kennzeichnung
Vorverpackte Lebensmittel – Definition
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14:00 UhrDefinition der vorverpackten Lebensmittel nach LMIV.
Außenverpackung
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12:00 UhrDie LMIV nutzt den Begriff der Außenverpackung, ohne zu definieren, was eine Außenverpackung ist.
LMIV: Referenzmenge
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9:00 UhrDie Lebensmittelinformationsverordnung LMIV legt in Anhang XIII Teil B die »Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen fest, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind (Erwachsene)«. Diese Referenzmengen sind die Grundlage, falls eine Nährwerttabelle nach LMIV um den prozentualen Anteil an diesen Referenzmengen ergänzt wird.
LMIV: Termin 1. Januar 2014
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9:00 UhrFür die Etikettierung von Hackfleisch bzw. Faschiertes gilt der Termin 1. Januar 2014 für die Umsetzung bestimmter neuer Regelungen nach LMIV. Sie betreffen die Kennzeichnung zum Gehalt an Fett und zum Verhältnis von Kollagen zu Fleischeiweiß.
Lose Ware
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8:00 UhrLose Ware wird in der LMIV als nicht vorverpackte Lebensmittel bezeichnet. Dies ist Ware, die nicht unter die Definition von vorverpackten Lebensmittel fällt.
Lebensmittelinformationsverordnung: Gliederung
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12:00 UhrDie EU-Verordnung 1169/2011, Lebensmittelinformationsverordnung genannt, wird demnächst EU-weit die Regelungen u. a. zur Etikettierung von Lebensmitteln vorgeben.